+ S4A Holnis: Befahrensverbot für Segler teilw. aufgehoben

In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. ist das Befahrensverbot in dem grün dargestellten Bereich im NSG Holnis für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln aufgehoben.

Eckpunkte der für Segler freigegebenen Zone:

a) 54°52.964’N  009°35.377’E
b) 54°52.882’N  009°36.003’E
c) 54°52.638’N  009°35.124’E

Von Vogelansammlungen ist ausreichender Abstand zu halten, um diese nicht zu stören.

Die Regelung gilt für 3 Jahre (bis einschließlich 31.10.2020).

 

Stand: 15.06.2018
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