In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. ist das Befahrensverbot in dem grün dargestellten Bereich im NSG Holnis für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln aufgehoben.
Eckpunkte der für Segler freigegebenen Zone:
a) 54°52.964’N 009°35.377’E
b) 54°52.882’N 009°36.003’E
c) 54°52.638’N 009°35.124’E
Von Vogelansammlungen ist ausreichender Abstand zu halten, um diese nicht zu stören.
Die Regelung gilt für 3 Jahre (bis einschließlich 31.10.2020).
Stand: 15.06.2018
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