Sportboothäfen dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Das heißt im Einzelnen:
– Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt.
– Auf Sportbooten dürfen sich maximal 2 Personen oder eine Hausgemeinschaft mit einer weiteren Person aufhalten.
– Sportbootfahrerinnen und Sportbootfahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen.
– die schleswig-holsteinischen Ostsee- und Nordseeinseln dürfen erst ab dem 9. Mai von Personen auf dem Land- oder Wasserweg betreten werden, die keinen Erst- oder Zweitwohnsitz auf den Inseln haben oder dort als Dauercamper leben.
– Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber.
– die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen, Mast stellen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen) ist erlaubt.
– die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt.
– Strom und Wasserversorgung kann wieder gewährleistet werden.
– Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung weiterhin.
– Sportbootfahrerinnen und Sportbootfahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen.
– Die Toiletten dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.
Stand: 07.05.2020
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