Die Nordkammer der Kleinen (Alten) Schleusen steht der Schifffahrt aufgrund einer Havarie bis auf weiteres nicht zur Verfügung.
Stand: 18.05.2020
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Die Nordkammer der Kleinen (Alten) Schleusen steht der Schifffahrt aufgrund einer Havarie bis auf weiteres nicht zur Verfügung.
Stand: 18.05.2020
Für die Häfen von Helgoland gilt ab dem 09.05.2020 bis zum 02..06.2020, dass nur Sportboote mit Dauerliegeplatz in den Häfen von Helgoland einlaufen bzw. festmachen dürfen.
Allen anderen Sportbooten ist das Festmachen bzw. Einlaufen in die Häfen von Helgoland untersagt.
Stand 12.05.2020
Die Pricken zur Kennzeichnung der Stacks im Bereich Altenbrucher Bogen und entlang des gesamten Leitdamms sind auf Grund der vorherigen schlechten Wetterlage teilweise nicht vorhanden.
Die Schifffahrt, insbesondere die Sportschifffahrt wird um Aufmerksamkeit gebeten.
Im Bereich von Mittelgrund bis St. Margarethen muss außerhalb des bezeichneten Fahrwassers, besonders in Ufernähe, mit Unterwasserhindernissen in Form von Aalreusen, Flügelbockreusen und dergleichen gerechnet werden.
Die Schifffahrt, insbesondere die Sportschifffahrt, wird gewarnt.
Stand: 05.05.2020
Auf Grund der starken morphologischen Veränderungen im Bereich vom Zehnerloch und Klotzenloch ist das Klotzenloch-Fahrwasser nicht mehr sicher befahrbar.
Das Fahrwasser wurde aufgehoben und alle Tonnen eingezogen!
Stand: 14.05.2020
Auf Grund von Arbeitsrückständen durch das Coronavirus ist auf den Elbe Nebenflüssen Krückau, Pinnau, Stör, Wischhafener Süderelbe, Ruthenstrom sowie auf der Haseldorfer Binnenelbe und im Dwarsloch bis Ende Mai mit fehlender und fehlerhafter Fahrwasserbezeichnung zu rechnen.
Stand 30.04.2020
An der gesamten Westküste Schleswig-Holsteins, incl. Binnen- und Tideeider, konnten noch keine Stangen-bzw. Prickensetzarbeiten durchgeführt werden.
Dementsprechend sind die aktuellen Wattenhöhen zurzeit nicht bekannt.
Es wird empfohlen das betonnte Fahrwasser zu nutzen.
Die Schifffahrt, insbesondere die Sport-und Freizeitschifffahrt, wird um besondere Beachtung gebeten.
Stand: 28.04.2020
Mindertiefen im südlichen Teil der Glückstädter Nebenelbe
Zwischen den Tonnen GN8 und GN10 sowie bis zu 60 m in das Fahrwasser hinein befinden sich Mindertiefen. Die geringsten Wassertiefen wurden auf dem Tonnenstrich bei mittlerem Niedrigwasser (MNW) mit -0,0 m gemessen.
Unterhalb der Tonne GN11 befinden sich, über die komplette Fahrwasserbreite Mindertiefen. Die geringsten Wassertiefen werden mit MNW-1,7 m angegeben.
Stand 15.04.2020
Am 01. Mai 2020 wird das Krückau-Sperrwerk zwecks Stauhaltung für den Saisonstart der Fähre Kronsnest von ca. 09.40 Uhr bis 22.00 Uhr geschlossen.
Genaue Öffnungszeiten können auf UKW- Kanal 09 (Krückau- Lock) erfragt werden.
Stand: 14.02.2020
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Sportboothäfen dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Das heißt im Einzelnen:
– Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt.
– Auf Sportbooten dürfen sich maximal 2 Personen oder eine Hausgemeinschaft mit einer weiteren Person aufhalten.
– Sportbootfahrerinnen und Sportbootfahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen.
– die schleswig-holsteinischen Ostsee- und Nordseeinseln dürfen erst ab dem 9. Mai von Personen auf dem Land- oder Wasserweg betreten werden, die keinen Erst- oder Zweitwohnsitz auf den Inseln haben oder dort als Dauercamper leben.
– Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber.
– die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen, Mast stellen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen) ist erlaubt.
– die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt.
– Strom und Wasserversorgung kann wieder gewährleistet werden.
– Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung weiterhin.
– Sportbootfahrerinnen und Sportbootfahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen.
– Die Toiletten dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.
Stand: 07.05.2020
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