+ SOW2, S.42: Befahrensregelung

Zwischen km14,1 (Kanzleramtssteg) und km 20,7 (Oberbaumbrücke) der Spree-Oder-Wasserstraße besteht Fahrverbot für Fahrzeuge mit weniger als 5PS (3,69kW) oder muskelbetriebene.

Außerdem gilt hier Führerscheinpflicht – auch für Fahrzeuge mit weniger als 15PS.

 

Stand: 12.07.2017
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